Kingzman Tattoo-Equipment und Tattoo Farben sind von den Änderungen durch die REACH-Verordnung ebenfalls betroffen. Wie auch die meisten bisher in Deutschland und Europa zum Einsatz kommenden Farben, müssen sich die Produkte seit Januar 2022 REACH-Konform zeigen.
Für das Spektrum der Tattoo Farbe bedeutet die REACH-Verordnung eine erhebliche Umstellung. Denn von jetzt an verbotene Stoffe sind in nahezu allen bunten Farben enthalten. Das schränkt die Auswahl erheblich ein.
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Einige Hersteller sind jedoch bereits damit beschäftigt, gangbare Alternativen zu entwickeln, haben diese auf den Markt gebracht oder warten aktuell auf die notwendigen Zertifikate und Zulassungen.
Dennoch stellt es für die Tattoo-Branche eine erhebliche Belastung dar. Denn nachdem bereits Corona einige Einschränkungen mit sich brachte, stehen aktuell Engpässe bei der Verfügbarkeit von Farben an. Hinzu kommt, dass die verbotenen Produkte nicht einmal mehr gelagert werden dürfen.
Das bedeutet zum einen verringerte Einnahmen bei zugleich vergrößerten Ausgaben. Zum anderen birgt es auch das Risiko, dass unseriöse Tätowierer die Situation ausnutzen. Hier helfen nur Aufklärung, Geduld und die vorübergehende Konzentration auf andere Einkommensbereiche. Die Veränderung bietet darüber hinaus jedoch auch Möglichkeiten der Weiterentwicklung, um in Zukunft jedes Tattoo REACH-konform zu stechen.
Tattoo: REACH-Konform – Was bedeutet das?
Die Europäische Union hat mit der REACH-Verordnung den Versuch unternommen, potenziell schädliche Stoffe zu regulieren und das Bewusstsein für die Verwendung zu erhöhen. Die Abkürzung steht dabei für die Registrierung, Bewertung (Evaluation) und Zulassung (Authorisation) von Chemikalien.
Hiermit sollen einerseits Stoffe verboten werden, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können. Andererseits sollen auch Substanzen nicht mehr zum Einsatz kommen, die der Gesundheit von Menschen schaden können. Dazu gehören unter anderem Konservierungsstoffe, Farbstoffe aber auch Bindemittel und vieles mehr.
In Bezug auf ein Tattoo, das REACH-Konform ist, bedeutet das derzeit vor allem den Verzicht auf bunte Farben. Denn aktuell finden sich zwar Schwarz, Grau und Weiß – nicht aber das gewohnte Farbspektrum. Selbst bei unbunten Farben kann es momentan zu Lieferengpässen kommen, da sich die Hersteller an das neue Auftragsvolumen erst gewöhnen und entsprechend darauf einstellen müssen.
Zusätzlich sollte umfassende Aufklärung betrieben werden. Denn unseriöse Tätowierer könnten von den Einschränkungen auf dem professionellen Level profitieren, da sie nach wie vor die mittlerweile verbotenen Farben anbieten.
Tattoo-Bedarf – eine neue Zeit bricht an
Aufgrund der EU-Verordnung müssen Hersteller nun umdenken und neue Lösungen finden. So einschränkend REACH im ersten Moment erscheint, kann die Änderung auch als Chance begriffen werden.
Denn durch die erzwungene Umstellung wird Raum für Innovation geschaffen. Hierbei kann es sich natürlich um neue Farben handeln, die zwar den bisher gewohnten Tönen entsprechen, aber in ihrer Zusammensetzung deutlich unbedenklicher sind. Es wird möglich, neue Zusammenstellungen zu entwickeln und dabei ungeahnte Vorteile zu entdecken.
Auch wenn sich die Anfänge davon schwer und schleppend gestalten, sollte an den Beginn der Körperkunst gedacht werden. Denn auch bei der Entwicklung des modernen Tattoo Bedarf fanden sich mehrere Stolpersteine und Herausforderungen, Änderungen und Entwicklungen, die zunächst auf wenig Begeisterung stießen.
Ohne diese wäre es jedoch nicht möglich gewesen, die moderne Technik und das Equipment hervorzubringen, das Tattoo Artists heute zur Verfügung steht.
Wer sich mit der Einschränkung nicht zufrieden geben möchte, kann sich nach wie vor an der Petition beteiligen, um gegebenenfalls eine Ausnahmeregelung zu erwirken.
REACH-Verordnung – Ausweitung aber keine Neuerung
Die REACH-Verordnung geht im Bereich der Tattoo-Farben auf den 04. Januar 2022 zurück. Die eigentlichen Anfänge finden sich jedoch bereits im Jahr 2007. Bei den aktuellen Veränderungen handelt es sich also lediglich um eine Erweiterung der bereits bestehenden Basis.
Da sich diese nicht nur auf die Hersteller bezieht, sondern auch auf die Anwender, sind davon jedoch nun deutlich mehr Personen betroffen.
Aus diesem Grund kann es durchaus sinnvoll sein, in Form einer Petition dagegen vorzugehen. Ein solches Projekt existiert bereits. Zugleich sollten sich alle damit auseinandersetzen, dass eine Weiterentwicklung in dem Bereich der Farbe kein anhaltender Nachteil sein muss.
Durch den Verzicht auf potenziell schädliche Stoffe werden Umwelt und Gesundheit geschont – in mehrfacher Hinsicht. Die Suche nach einer möglichen Lösung läuft bereits. Dabei kommt es nicht nur auf die Farbtönung an sich an. Auch die Verarbeitung spielt eine entscheidende Rolle.
Allerdings müssen sich damit vor allem Hersteller befassen. Für Importeure und nachgeschaltete Anwender gilt es zunächst, Anbieter zu finden, die bereits die passenden Produkte bereitstellen können.
Berufsgenossenschaft Betäubungscreme Betäubungsspray Bottle Shaker Bundesverband Tattoo e. V. Businessplan Cooler Showeffekt Deutsche Organisierte Tätowierer e. V. entzündungshemmend Existenzgründung Farbkappen Geschäftsidee Grip Wrap Gründungszuschüsse Hamamelis Handwerkskammer Heilung Kingzman Tattoo Equipment natürliche Inhaltsstoffe Pflege Pigmente Blue 15 Pigmente Green 7 ProTattoo e. V. REACH-Konform REACH-Verordnung Regeneration Selbstständigkeit Tattoo Artist Tattoobedarf Tattoobedarf ohne Gewerbeschein Tattoofarbe aufschütteln Tattoo Farben Tattoofarben Tattoo Finish Tattoomaschine Tattoonadeln Tattoo Studio Tattoo Supply Tattooverband Tattoozubehör Tattoo Zubehör Tätowieren lernen Tätowier Equipment Tätowierer Wundflüssigkeit
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Aktuell ist die Auswahl stark begrenzt, denn bisher finden sich nur wenige REACH-konforme Farben. Wir arbeiten mit Hochdruck und gemeinsam mit unseren Partnern daran, entsprechende Lösungen zu finden. Dabei sollten die Farben in der Pigmentierung und der Verarbeitung überzeugend und nicht nur die Inhaltsstoffe konform sein.
Leider verliefen die bisherigen Tests noch nicht vielversprechend. Die Arbeiten daran laufen jedoch unaufhörlich weiter, bis die Palette wieder umfassender ist und viel Spielraum bietet.
Nein, das kannst du nicht. Seit dem 4. Januar 2022 gilt die REACH-Verordnung. Das bedeutet, dass du sämtliche Tattoo-Farben, die nicht REACH-konform sind, nicht mehr verwenden oder aufbrauchen darfst.
Allein die Lagerung in einem Tattoo-Studio ist seit Inkrafttreten der Verordnung strafbar. Ein Verstoß dagegen kann mehr als teuer werden.
Auch wenn mit Sicherheit hochwertige Farben verwendet wurden, entsprechen derzeit nur die wenigsten der REACH-Verordnung. I AM INK und Premier Products INK bieten entsprechende Produkte in Schwarz, Weiß und Grautönen an. Zudem sind sie gerade schwer erhältlich, da sich die Hersteller erst auf die erhöhte Nachfrage einstellen müssen.
Bei den meisten anderen Marken wird zumindest noch auf die Zertifikate gewartet, um die Eignung sicher nachweisen zu können.
Es ist zudem nicht zu erwarten, dass alle Hersteller ihre Sortimente vollständig umstellen und komplett überarbeiten. Deutlich realistischer ist, dass (zumindest vorerst) nur gewisse Farbtöne konform gestaltet werden und der Rest nicht mehr auf dem europäischen Markt erhältlich ist.
Aktuell helfen hier nur Geduld und eventuell das Hervorheben anderer Services und Geschäftszweige. Zurzeit finden sich bis auf die genannten Marken keine REACH-konformen Tattoo-Farben, die bereits offiziell zertifiziert und damit für den Einsatz zugelassen sind.
Das könnte sich in den kommenden Wochen jedoch schnell und bei verschiedenen Marken ändern. Entscheidend sind die erforderlichen Genehmigungen, für die wiederum umfassende Tests von Nöten sind.
Wie lange die Umstellung dauert und wann mit den ersten REACH-konformen Tattoo Farben gerechnet werden kann, ist bisher allerdings unklar.
Die Abkürzung “REACH” setzt sich zusammen aus
– Registration
– Evaluation
– Authorisation
– CHemicals
Auf Deutsch bedeutet dies: “Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien”.
Die Ziele der REACH-Verordnung sind zum einen das europaweite Vereinheitlichen des Chemikalienrechts und zum anderen eine Verbesserung des Wissens um die von Chemikalien möglicherweise ausgehenden Risiken und Gefahren.
Solange ein Produkt den rechtlichen Grundlagen gerecht wird, beziehungsweise ihnen entspricht, kann es als Tattoo-Farbe in Deutschland zugelassen werden. Mit der REACH-Verordnung haben sich die Anforderungen verschärft, wodurch aktuell nur sehr wenige Varianten infrage kommen und legal sind.
Der Anwendungsbereich der REACH-Verordnung betrifft:
– Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen
– Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen als Bestandteil in Gemischen und Erzeugnissen
– Anwender dieser Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse
Hierdurch ist jede Branche betroffen, auf die diese Einschränkungen zutreffen.
Auf Hersteller und nachgeschaltete Anwender chemischer Stoffe. Als Hersteller gilt und ist damit von der REACH-Verordnung betroffen jede juristische oder natürliche Person, die chemische Substanzen oder Stoffe produziert – solange ein Sitz in der Europäischen Union vorhanden ist. Sie sind den folgenden Pflichten unterlegen:
– Registrierungspflicht
– Informationspflicht
– Meldepflicht
– gegebenenfalls der Zulassungspflicht
Seit dem 04.Januar 2022 ist ein EU-Beschluss in Kraft, der bestimmte Chemikalien verbietet. Diese gehören zu den Inhaltsstoffen von nahezu allen Tattoo-Farben. Worum es sich im Detail handelt, ist in der REACH-Verordnung nachzulesen.
Produkte ohne diese Substanzen finden sich bisher nur in sehr begrenztem Maße von zwei Anbietern. Allerdings sind auch hier keine bunten Varianten vertreten. Lediglich Schwarz, Weiß und Grau sind vertreten.
Bei REACH handelt es sich um eine Verordnung, die von der Europäischen Union erlassen wurde und am 04. Januar 2022 in Kraft trat. Ihr Ziel ist es, die Umwelt und menschliche Gesundheit zu schützen und zu diesem Zweck bestimmte chemische Substanzen zu verbieten sowie die Aufklärung und das Bewusstsein für die damit einhergehenden Risiken zu steigern.
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